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   BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70   

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https://dejure.org/1972,572
BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70 (https://dejure.org/1972,572)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1972 - VIII R 65/70 (https://dejure.org/1972,572)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1972 - VIII R 65/70 (https://dejure.org/1972,572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Notwendiges Betriebsvermögen - Eigenbetrieblich genutzte Räume - Private Benutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 18
  • DB 1973, 1214
  • BStBl II 1973, 477
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S

    Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Dem FA sei auch in der Annahme einer Entnahmehandlung durch die Nutzungsänderung zuzustimmen (Urteile des BFH vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; vom 12. März 1964 IV 401/62, HFR 1964, 373).

    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung der Vorinstanz in der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses dergestalt, daß anstelle der bisherigen eigenbetrieblichen Nutzung, die zur Annahme von Betriebsvermögen führte, die Nutzung der betreffenden Gebäudeteile zu eigenen privaten Wohnzwecken des Eigentümers tritt, sei eine Entnahmehandlung zu erblicken mit der Folge, daß die Entnahme des Gebäudeteils mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen ist, woraus sich gegebenenfalls eine Gewinnrealisierung ergibt (vgl. außer den von der Vorinstanz zitierten Urteilen des BFH IV 99/63 S und IV 401/62 das Urteil vom 15. Januar 1970 IV 134/64, BFHE 98, 341, BStBl II 1970, 313).

  • BFH, 12.03.1964 - IV 401/62
    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Dem FA sei auch in der Annahme einer Entnahmehandlung durch die Nutzungsänderung zuzustimmen (Urteile des BFH vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; vom 12. März 1964 IV 401/62, HFR 1964, 373).

    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung der Vorinstanz in der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses dergestalt, daß anstelle der bisherigen eigenbetrieblichen Nutzung, die zur Annahme von Betriebsvermögen führte, die Nutzung der betreffenden Gebäudeteile zu eigenen privaten Wohnzwecken des Eigentümers tritt, sei eine Entnahmehandlung zu erblicken mit der Folge, daß die Entnahme des Gebäudeteils mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen ist, woraus sich gegebenenfalls eine Gewinnrealisierung ergibt (vgl. außer den von der Vorinstanz zitierten Urteilen des BFH IV 99/63 S und IV 401/62 das Urteil vom 15. Januar 1970 IV 134/64, BFHE 98, 341, BStBl II 1970, 313).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Nach den in den Beschlüssen des BFH vom 19. Oktober 1970 Gr. S. 2/70 und 3/70 (BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, 21) zur Abgrenzung der Lebenshaltungskosten von den Betriebsausgaben und Werbungskosten entwickelten Grundsätzen kommt bei Wirtschaftsgütern, die der Lebenshaltung dienen, die aber gleichzeitig für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden, im allgemeinen keine getrennte, sondern nur eine einheitliche Beurteilung in Betracht.
  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Es gelten insoweit gleichartige Rechtsgrundsätze wie bei der Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers in der Wohnung (Urteil des BFH vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16).
  • BFH, 13.03.1964 - IV 158/61 S

    Private und betriebliche Nutzung von Wirtschaftsgütern der gehobenen

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Diese Grundsätze auf die eigenbetriebliche Nutzung eines Einfamilienhauses angewendet bedeutet, daß die Teile des Einfamilienhauses, die für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, steuerlich nur voll als betrieblich oder voll als zu privaten Wohnzwecken genutzt beurteilt werden können (vgl. hierzu allgemein Urteil des BFH vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, BStBl III 1964, 455).
  • BFH, 21.07.1967 - VI 290/65

    Betrieblicher Zusammenhang als Indiz der Zugehörigkeit zum notwendigen

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Sie wird daher im allgemeinen auch von den Steuergerichten angewendet (Urteil des BFH vom 21. Juli 1967 VI 290/65, BFHE 90, 10, BStBl III 1967, 752).
  • BFH, 15.01.1970 - IV 134/64

    Betriebsvermögen - Erdgeschoß eines Gebäudes - Privatvermögen - Teilwert -

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung der Vorinstanz in der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses dergestalt, daß anstelle der bisherigen eigenbetrieblichen Nutzung, die zur Annahme von Betriebsvermögen führte, die Nutzung der betreffenden Gebäudeteile zu eigenen privaten Wohnzwecken des Eigentümers tritt, sei eine Entnahmehandlung zu erblicken mit der Folge, daß die Entnahme des Gebäudeteils mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen ist, woraus sich gegebenenfalls eine Gewinnrealisierung ergibt (vgl. außer den von der Vorinstanz zitierten Urteilen des BFH IV 99/63 S und IV 401/62 das Urteil vom 15. Januar 1970 IV 134/64, BFHE 98, 341, BStBl II 1970, 313).
  • BFH, 03.08.1967 - IV S 3/67

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Sie wird daher im allgemeinen auch von den Steuergerichten angewendet (Urteil des BFH vom 21. Juli 1967 VI 290/65, BFHE 90, 10, BStBl III 1967, 752).
  • BFH, 29.11.1968 - VI R 183/66

    Haus - Gemeinsame Errichtung - Private Sphäre - Teilweise betriebliche Nutzung -

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
    Im letzteren Fall kann der auf die Klägerin entfallende Hausanteil nicht als Betriebsvermögen des Klägers behandelt werden (vgl. Urteil des BFH vom 29. November 1968 VI R 183/66, BFHE 94, 452, BStBl II 1969, 233).
  • BFH, 21.02.1990 - X R 174/87

    Behandlung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile von untergeordneter

    Dieser Raum sei ebenfalls dem privatgenutzten Gebäudeteil zuzurechnen (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70, BFHE 109, 18, BStBl II 1973, 477).

    Im Streitfall hat das FG für den Senat bindend festgestellt, daß die Kellerräume insgesamt "private Vorrats- und Abstellräume sind und der Heizungsraum nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 109, 18, BStBl II 1973, 477 dem privat genutzten Gebäudeteil zuzurechnen ist".

  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Diese Voraussetzung kann auch bei einem Einfamilienhaus erfüllt sein, soweit neben der eigenbetrieblichen Nutzung eine private Benutzung (für eigene Wohnzwecke) völlig in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70, BFHE 109, 18, BStBl II 1973, 477).

    Nach ständiger Rechtsprechung scheidet eine Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen als Betriebsvermögen nur dann und insoweit aus, als die private Benutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1967 VI 290/65, BFHE 90, 10, BStBl III 1967, 752; VIII R 65/70; siehe auch EStR 1972 Abschn. 14 Abs. 2 und 4).

  • BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74

    Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob

    Auch wenn man aber mit der übrigen Rechtsprechung des BFH in Fällen der vorliegenden Art (eigenbetriebliche Nutzung eines Einfamilienhauses) diese Frage bejaht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. Juli 1967 VI 290/65, BFHE 90, 10, BStBl III 1967, 752; vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70, BFHE 109, 18, BStBl II 1973, 477), und auch die Wertgrenzen des Abschn. 14 Abs. 2 EStR grundsätzlich anerkennt, ist das Begehren des Klägers nicht begründet.
  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch

    Ist das nicht der Fall, so sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht abziehbar nach § 12 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70, BStBl II 1973, 477).
  • BFH, 17.01.1974 - IV R 93/70

    Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksteils für eigene

    Das Urteil des VIII. Senats des BFH vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70 (BFHE 109, 18, BStBl II 1973, 477) steht der Entscheidung des erkennenden Senats nicht entgegen.
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